
Ersatzvornahme ist allgemein die Vornahme einer geschuldeten Handlung anstelle des Handlungspflichtigen auf dessen Kosten. == Ersatzvornahme im Vollstreckungs- und Verwaltungsrecht == Sie ist ein Mittel zur Vollstreckung gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen. Bei der Ersatzvornahme wird ein Dritter vom Vollstreckungsorgan beauftragt, die ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme

Zur Vollstreckung einer geschuldeten Handlung erfolgende Vornahme einer vertretbaren Handlung durch einen Dritten. Die Ersatzvornahme ist sowohl im Zwangsvollstreckungsverfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), als auch im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vorgesehen. Sie ist in jedem Fall nur ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon
(ministerial fiat)Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung: Werden Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Vollstreckungsbehörde dies selber oder durch Dritte vornehmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Bundesminister für Gesundheit im...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/e/index_00318.html

Ersatzvornahme, Recht: die Vornahme einer vom Pflichtigen geschuldeten Handlung durch einen Dritten auf Kosten des Pflichtigen, möglich v. a. im Werkvertrags-, Miet- und Verwaltungsrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Sie dient der Durchsetzung von Verwaltungsakten: Wenn der Pflichtige (z.B. der Gemeinsame Bundesausschuss) die ihm durch den Verwaltungsakt auferlegte Handlung (Erstellung von Richtlinien) nicht durchführt, kann die Behörde (hier: das Bundesministerium für Gesundheit) einen Dritten mit der Vornahme ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42246

Von einer Ersatzvornahme spricht man, wenn der Staat an Stelle des an sich zur Handlung Verpflichteten eine vertretbare Handlung vornimmt, weil der Pflichtige dies unterlässt. Im hessischen Recht ist die Ersatzvornahme sowohl im Polizeirecht (für das Handeln der Ordnungs- und Polizeibehörden) als auch im hessischen Verwaltungsvollstreckungsgeset...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ersatzvornahme.php

In der Gesundheitswirtschaft : Gesetzestechnischer Begriff, der das Recht des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers meint, an Stelle der eigentlich Beauftragten bestimmte Regelungen zu erlassen. Als Voraussetzung für eine Ersatzvornahme werden entweder bestimmte zeitliche Vorgaben genutzt, oder den Beauftragten wird die Möglichkeit eingeräumt, das Sche...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ersatzvornahme/ersatzvornahme.htm

ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme...
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https://www.wissen.de//lexikon/ersatzvornahme
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