
(Text von 1910) Erprobt
1). Bewährt
2). Etwas
bewähren (eig.
wahr machen) heißt bloß, seinen Wert und seine Tüchtigkeit im Laufe der Zeit durch die Erfahrung zu erkennen geben. Zu diesem Hauptbegriffe kommt dann in
erproben der Unterschied, daß man sich diese Erkenntnis durch Proben...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38731.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.