
Das deutsche Ernährungsvorsorgegesetz soll im Fall einer Versorgungskrise eine ausreichende Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sicherstellen. Gemäß {§|1|evg|juris|text=§ 1 Abs. 2} des Gesetzes liegt eine Versorgungskrise vor, wenn die Deckung des Bedarfs an lebenswichtigen Erzeugnissen in wesentlichen Teilen des B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ernährungsvorsorgegesetz
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