
Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig wird. Welche Erklärung genau gewollt ist, ist dagegen keine Frage des Erklärungsbewusstseins, sondern des Geschäftswille...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erklärungsbewusstsein
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