
Ein Erkennungszeuge ist im deutschen Recht eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) z.B. bei notariellen Vorgängen bestätigen kann. Da die Identitätsfeststellung nach {§|10|beurkg|juris} BeurkG Teil der Beurkundung ist, muss sich der Notar bei fehlendem Personalausweis oder Reisepass ggf. durch ein...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erkennungszeuge
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