
sind Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Vielfalt und Schönheit zur Erholung besonders gut eignen, z.B. Wälder, Seen, Küsten und Gebirge. Dort können Naturparks ausgewiesen und mit Erholungseinrichtungen wie Wanderwegen, Zeltplätzen oder Schutzhütten ausgestattet werden. Wälder können eigens zum Erholungswald erklärt werden.
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