
Frist, in der der Verkäufer die Wertpapiere zur Verfügung zu stellen und der Käufer die Zahlung zu leisten hat. In Deutschland ist die Erfüllungsfrist zwei Börsentage nach Abschlusstag.
Gefunden auf
https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Erfuellungsfrist.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.