
Ist in Art. 72 II GG enthalten. Erforderlichkeitsklausel Nach dieser Vorschrift hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht nur dann, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (`Schutz des bundesstaatlichen Sozialgefüges†œ) oder die Wahrung der Rechtsei...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit Erforderlichkeitsklausel werden in der Presse manchmal die Voraussetzungen in Art. 72 Abs. 2 GG für die konkurrierende Gesetzgebung und die Rahmengesetzgebung (über den Verweis in Art. 75 Abs. 1) bezeichnet. Diese sind gegeben, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/erforderlichkeitsklausel.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.