
Die Erfinderehre (auch: Erfinderpersönlichkeitsrecht) ist das Recht des Erfinders auf wahrheitsgemäße Benennnung seines Namens im Zusammenhang als Erfinder oder Miterfinder bei der Anmeldung eines Patents. == Literatur == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erfinderehre
Keine exakte Übereinkunft gefunden.