
ist eine Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners tatsächlich in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Der E. wird als solcher besonders im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (1900) erfasst.. Lit.: Köbler, DRG 214
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gem. § 278 BGB vorgesehene Bezeichnung für einen gesetzlichen Vertreter oder eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Schulden bedient. Zu beachten ist für den Schuldner, daß er sich ein eventuelles Verschulden seines Erfüllungsgehilfen (z. B. verspätete Zahlung) wie eigenes Versch...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Erfuellungsgehilfe.htm

Als Erfüllungsgehilfen werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig sind und diesem bei der Erfüllung seiner Pflichten helfen. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Schuldner und dem Erfüllungsgehilfen bestehende Rechtsverhält...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Da Geschäftsherren in der Praxis nicht immer selber handeln können, bedienen sie sich sogenannter Erfüllungsgehilfen. Beispielsweise stellt der Inhaber eines Autohauses einen Verkäufer ein, der dann sein Erfüllungsgehilfe beim Verkauf der Autos ist. Die Besonderheit ist, dass der Geschäftsherr gemäß § 278 BGB für ein Verschulden seines Er...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

ist, wer mit Willen des Schuldners bei der Erfüllung von dessen Verbindlichkeit tätig wird (z.B. Handwerksgeselle bei Reparaturen im Auftrag des Meisters). Ein Verschulden des Erfüllungsgehilfen muß der Schuldner wie sein eigenes vertreten (§ 278 BGB). Nicht zu verwechseln mit dem Verrichtungsgehilf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Mit Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB wird jeder bezeichnet, der nach den tatsächlichen Verhältnissen mit Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Dabei kommt es auf eine Weisungsgebundheit nicht an. Der Pflichtenkreis bestimmt sich nach dem Art und Inhalt des konkreten Schuldverhältnisses. So ist z.B. beim Kaufvertra...
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https://www.lexexakt.de/glossar/erfuellungsgehilfe.php

ist, wer mit Willen des Schuldner s bei der Erfüllung von dessen Verbindlichkeit tätig wird (z.B. Handwerksgeselle bei Reparaturen im Auftrag des Meisters). Ein Verschulden des Erfüllungsgehilfen muß der Schuldner wie sein eigenes vertreten (§ 278 BGB). Nicht zu verwechseln mit dem Verrichtungsgehilfen.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/erfuellungsgehilfe/erfuellungsgehi

eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes V...
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https://www.wissen.de//lexikon/erfuellungsgehilfe
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