
Bei Tod einer versicherten Person fallen die Versicherungsleistungen nicht in die Erbmasse, sondern grundsätzlich dem oder den Begünstigten zu. Vorbehalten bleibt die Herabsetzungsklage bei Pflichtteilsverletzung. In diesem Fall wird der im Zeitpunkt des Todes bestehende Rückkaufswert zur Berechnung...
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