Erbständer Bedeutung

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Erbständer

Erbständer Logo #42134Erbständer, sinnverwandt mit Erbbeständer, im historischen Recht andere Bezeichnung für Erbpacht. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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