
Der Adelstitel Erbprinz bezeichnete bis zur Abschaffung der Primogeniturtitel durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 den im Erbgang eines souveränen oder standesherrlichen Fürstenhauses an erster Stelle stehenden Prinzen bzw. Agnaten, den (häufig nach der Lex Salica in direkter patrilineare Primogenitur stehenden) ältesten männlichen Verwan...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbprinz

Erbprinz, Titel des ältesten Sohnes und Thronfolgers eines regierenden wie auch eines mediatisierten Herzogs oder Fürsten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erbprinz , Titel des künftigen Nachfolgers des regierenden Fürsten oder Herzogs. Gewöhnlich kommt dieser Titel, mit welchem ein dem Rang des regierenden Hauses entsprechendes Prädikat (Hoheit, Durchlaucht) verknüpft ist, nur dem ältesten Sohn des Regenten zu, während präsumtive Nachfolger denselben zu führen nicht berechtigt sind, wenn er ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Titel des ältesten Sohns eines regierenden Fürsten.
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