
Erblehen (Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann Bezeichnung einer bestimmten Art von bäuerlichen Nutzungsrechten, welche dem Lehnrecht nachgebildet sind und in Beziehung auf das Recht an der Sache alle Wirkungen des Lehnrechts enthalten, soweit diese nämlich nicht durch das besondere Band der Vasallentreue und ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein Bauernlehen, für das alle Rechte und Verpflichtungen des Lehnsrechts galten, ausgenommen die Verpflichtung zu Ritterdiensten.
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https://www.wissen.de//lexikon/erblehen
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