
ist im deutschen Mittelalter das durch Erbfolge erworbene Gut im Gegensatz zum durch Kauf erlangten Gut. Für das E. gelten bis in die Mitte des 19. Jh.s verschiedentlich besondere Regeln (z. B. Erbenwartrecht). Lit.: Hübner 747; Kroeschell, DRG 1f.
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Erbgut, Patrimonialgut [< lateinisch und deutsch], historisches Recht: allgemeine Bezeichnung für unbeweglichen Grundbesitz, der durch Erbgang von Blutsverwandten erworben wurde und ohne Zustimmung der nächsten Intestaterben (Intestaterbfolge) nicht veräußert werden durfte; häufig auch im...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erbgut: Modell der DNA, Träger der genetischen Information Erbgut, Erbinformation, Gesamtheit der genetischen Information, die an die Nachkommen weitergegeben wird. Das Erbgut ist in der Reihenfolge der Basen der Desoxyribonukleinsäure verschlüsselt, wobei einzelne Gene jeweils die Informat...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erb/gut
Genotyp.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Gesamtheit der genetischen Information eines Organismus.
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Ein Kind erhält sowohl von der Mutter als auch vom Vater bestimmte Merkmale vererbt, z. B. die blonden Haare der Mutter, die braunen Augen des Vaters usw. Die Information zur Ausbildung eines bestimmten Merkmals, z. B. die der Haarfarbe, nennt man Erbanlage oder Gen. Die Gesamtheit der Erbanlagen vo...
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https://www.ratiopharm.de/ratgeber/lexikon-der-fachbegriffe.html
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