Erbbaurechtsgeber Bedeutung

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Erbbaurechtsgeber

Erbbaurechtsgeber Logo #42832Regelhaft der Eigentümer eines Grundstückes, der dieses einem Dritten gegen regelmäßig zahlbares Entgelt – grundbuchlich gesichert – zur langfristigen Nutzung überlässt.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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