
 Epigamie ({ELSalt|ἐπιγαμία}) bezeichnet das durch Vertrag gesicherte Recht zur Eheschließung von Bürgern verschiedener Staaten im antiken Griechenland. Die Epigamie war Voraussetzung für die Eheschließung, die durch einen Vertrag zwischen dem Bräutigam und dem Vater oder dem Kyrios ({Polytonisch|κύριος}, Gewalthaber) der Braut ...
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Epigamie (griech.), Nach- oder zweite Heirat; dann in den griech. Staaten des Altertums das den Fremden, welche als solche zu rechtsgültigen Aktionen eigentlich unfähig waren, gegebene Recht, mit gesetzlicher Wirkung sich untereinander sowie mit Vollbürgern zu verheiraten.
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