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Epigamie

Epigamie Logo #42000 Epigamie ({ELSalt|ἐπιγαμία}) bezeichnet das durch Vertrag gesicherte Recht zur Eheschließung von Bürgern verschiedener Staaten im antiken Griechenland. Die Epigamie war Voraussetzung für die Eheschließung, die durch einen Vertrag zwischen dem Bräutigam und dem Vater oder dem Kyrios ({Polytonisch|κύριος}, Gewalthaber) der Braut ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Epigamie

Epigamie

Epigamie Logo #42295Epigamie (griech.), Nach- oder zweite Heirat; dann in den griech. Staaten des Altertums das den Fremden, welche als solche zu rechtsgültigen Aktionen eigentlich unfähig waren, gegebene Recht, mit gesetzlicher Wirkung sich untereinander sowie mit Vollbürgern zu verheiraten.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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