Entwährung (Entwehrung, Eviktion, lat. evictio), Besitzentziehung, namentlich Entziehung einer Sache, welche man durch einen Rechtsakt erworben hat, durch einen besser Berechtigten. Eine Sache wird entwährt oder evinziert, wenn demjenigen, der sie von jemand erworben, z. B. gekauft hat, von einem Dritten die Sache selbst ganz oder teilwei...
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