
Von der Summe aller Entschädigungen, die der Versicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu leisten hat, trägt der Versicherungsnehmer einen Betrag in Höhe von EUR X selbst, der von den jeweiligen fälligen Entschädigungsansprüchen abgezogen wird. ...
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Von der Summe aller Entschädigungen, die der Versicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu leisten hat, trägt der Versicherungsnehmer das im Versicherungsschein genannte Vorrisiko selbst, unabhängig von anderen Bestimmungen zum Selbstbehalt (wie der prozentualen Selbstbeteiligung oder der Franchise). Die je...
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