
In der Wirtschaftssoziologie : ein Begriff aus der Rechtssoziologie von Entscheidungsnorm Ehrlich: jeder allgemeine Grundsatz, der in einem Streitfall dem Gericht über die Partikularität der jeweiligen Parteinormen hinweghilft und auch solche Probleme entscheiden lässt, die in den Parteinormen nicht geregelt sind. E.en befinden sich also in der....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/entscheidungsnorm/entscheidungsnor
Keine exakte Übereinkunft gefunden.