
Entgangener Gewinn (lateinisch lucrum cessans) ist ein Begriff im Schadenersatzrecht. Er liegt vor, wenn ein vorhandenes Vermögensgut nicht beschädigt oder entzogen wird, sondern der Schädiger es dem Geschädigten unmöglich macht, sein Vermögen durch Wahrnehmung einer Erwerbschance zu mehren. Demgegenüber handelt es sich um positiven Schaden...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Entgangener_Gewinn
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