
Das Entbindungsgeld wurde im Zuge der Gesundheitsreform von 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer gestrichen.Versicherte wie z.B. Studentinnen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten, erhielten einmalig den Betrag von 77 Euro als Entbindungsgeld
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