Enderledigung von Berichten Bedeutung

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Enderledigung von Berichten

Enderledigung von Berichten Logo #42713letztgültige Behandlung eines Berichts der Bundesregierung im zuständigen Ausschuss des Nationalrates ohne weitere Behandlung desselben im Plenum (§ 28b GOG-NR).
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/E.shtml
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