Empfängniszeit, gesetzliche Bedeutung

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Empfängniszeit, gesetzliche

Empfängniszeit, gesetzliche Logo #42249Empfängnis/zeit, gesetzliche gemäß § § 1592 u. 1717 BGB die Zeit vom 181. bis zum 302. Tag vor der Geburt des Kindes. Wichtig für Nachweis oder Ausschluss einer Vaterschaft.
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