
Embryonenforschung, Nutzung von menschlichen Keimlingen (Embryonen) zu Forschungszwecken. Sie ist in Deutschland gemäß dem am 1. 1. 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz verboten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.