
. Der E. umfaßt im Gegensatz zum Eisenbahnverkehr alle von der Bahnverwaltung durchzuführenden Maßregeln und Leistungen zur Bewegung der Eisenbahnzüge, die behufs Abwicklung des Verkehrs erforderlich sind; dagegen umschließt der Verkehr alle Ortsveränderungen, die mit Menschen, Tieren und Gütern zur...
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