
Erhält eine Bank Einzugspapiere - Wechsel , Scheck s, Lastschrift en, Anweisung en, Rechnungen usw. -, so gehen zugleich die dem Einzugspapier oder seinem Erwerb durch den Kunden zu Grunde liegenden Forderung en sowie alle bestehenden und künftigen Rechte aus den betr. Geschäften nach den AGB auf die Bank über. Der Kunde ist verpflichtet, der ....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einzugspapiere-forderungsuebergang
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