
Das Eintrittsalter ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Es beschreibt das Alter des Versicherungsnehmers, das der Versicherer zur Kalkulation des Versicherungsbeitrags zu Beginn der gewünschten Versicherung berücksichtigt. Es muss nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen. Das versicherungstechnische Eintrittsalter ist vor allem dann fü...
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Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn; Berechnungsgrundlage im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung. Zwei Möglichkeiten der Berechnung: 1. Der Geburtstag als entscheidendes Kriterium . Es ist der Geburtstag (und somit auch das Geburtsjahr) entscheidend, welcher dem Vertragsbeginn am nächs
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Das Alter bei Abschluß der Krankenversicherung. Das Eintrittsalter wird je nach Unternehmen unterschiedlich berechnet.
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Das Lebensalter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bei formellen Beginn der Versicherung. Maßgebend ist das Geburtsdatum, das dem formellen Beginn am nächsten liegt.
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Das Eintrittsalter bezeichnet das Alter bei Abschluss der Krankenversicherung. Das Eintrittsalter wird je nach Unternehmen unterschiedlich berechnet. Häufig bilden die Unternehmen eine Differenz zwischen Beginnjahr und Geburtsjahr und errechnen so das Eintrittsalter.
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Das Eintrittsalter ist massgebend für die Ermittlung der Prämie beim Abschluss der Lebensversicherung. Es entspricht der Differenz zwischen Versicherungsbeginn und Geburtstag der versicherten Person. Das Eintrittsalter wird in ganzen Jahren ausgedrückt; Bruchteile von mehr als sechs Monaten werden a...
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