Einschätzungsprärogative Bedeutung

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Einschätzungsprärogative

Einschätzungsprärogative Logo #42000 Als Einschätzungsprärogative wird das Vorrecht (Prärogative) des Gesetzgebers bezeichnet, Gesetze entsprechend der eigenen Einschätzung im Hinblick auf tatsächliche Gegebenheiten zu fassen. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist insoweit nicht durch Gerichte, auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht, nachprüfbar. Die Einschätzungspräro...
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