
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) gibt ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung von Soldaten und Zivilpersonal der Bundeswehr und anderer Bundesressorts sowie des Technischen Hilfswerks, die während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr schwer verwundet wurden. Es garantiert dem Betroffenen, dass er innerhalb einer Schutzzeit von bis ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
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