
Die Einordnungstheorie geht auf Bruno Erdmann zurück. Nach der Einordnungstheorie ist das Urteil eine Gleichheitsbeziehung der Einordnung und gültig, wenn das Prädikat, als Inhaltsbestandteil des Subjekts vorgestellt werden kann (Logische Immanenz des Prädikats).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40015
Keine exakte Übereinkunft gefunden.