
Bei der KfW sind Entschädigungseinrichtung en als nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes zu bilden, denen jeweils eine der folgenden Institutsgruppe n zugeordnet wird: privatrechtliche Institute, öffentlich-rechtliche Institute und aridere Institute. Die Entschädigungseinrichtung en können im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln , kla....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einlagensicherung-und-anlegerentsc
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