
Alle Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen (zum Beispiel Löhne, Gehälter, Sachbezüge) und Versorgungsbezüge (zum Beispiel betriebliche Ruhegelder, Pensionen) werden mit der Einkunftsart Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden durch Werbungskosten g...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/einkuenfte-aus-nichtselbstaendiger
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