
Erklärungsmodell für die Bestrafung einer Versuchstat. Der Versuch ist danach unter Strafe gestellt, weil durch die Betätigung des rechtsfeindlichen Willens das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsordnung erschüttert und damit der Rechtsfrieden beeinträchtigt werden kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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