
Der einbringungsgeborene Anteil ist ein Begriff aus dem deutschen Umwandlungssteuergesetz in der Fassung vor Inkrafttreten des SEStEG (=alte Fassung/a.F.). Einen einbringungsgeborenen Anteil an einer Kapitalgesellschaft erhielt, wer einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil nach § 20 UmwStG a. F. zum Buchwert oder zum Zwisc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einbringungsgeborener_Anteil
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