
Der Antrag auf Einbeziehung von Wertpapiere n in den Freiverkehr kann nur schriftlich von einer an der jeweiligen Börse zugelassenen Bank gestellt werden. Der Antrag ist vielfach nicht erforderlich, wenn die einzubeziehenden Wertpapiere bereits an einer in- oder ausländischen Wertpapierbörse zum amtlichen Handel oder Geregelten Markt bzw. der......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einbeziehung-von-wertpapieren-in-d
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