
Die Eigentümergrundschuld ist im Grundstückswesen eine Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks zusteht; es besteht somit eine Identität zwischen Grundschuldgläubiger und Eigentümer des belasteten Grundstücks. Von der Gesetzessystematik ist sie in {§|1196|bgb|juris} BGB, also im Rahmen des Grundschuldrechts, erwähnt. Da...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümergrundschuld

Eine Eigentümergrundschuld ist eine auf den Namen des Grundstückeigentümers eingetragene Grundschuld in das Grundbuch. Der Grundstückseigentümer kann sich so eine Rangstelle für eine zukünftig aufzunehmende Grundschuld oder Hypothek freihalten. Außerdem kann er zu jeder Zeit eine Sicherheit für einen Kredit durch Abtretung und Übergabe de...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Eine Grundschuld ist allgemein die Belastung eines Grundstücks so, dass ein bestimmter Geldbetrag aus dem Grundstück an einen Grundschuldgläubiger zu zahlen ist. Sie ist also im Prinzip eine Zahlungsverpflichtung, auch wenn keine konkrete Forderung vorliegt. Das Besondere bei einer Ei...
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https://www.financescout24.de/wissen

Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B. zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen ist. Siehe auch: Das
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

Wenn jemand eine Eigentümergrundschuld - oder kurz einfach Grundschuld - auf ein Grundstück oder Immobilie hat, dann heißt dass, dass er ein Darlehen aufgenommen hat und das entsprechende Grundstück oder die Immobilie als Absicherung des Darlehens dient. Zahlt der Schuldner das D...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/e/eigentuemergrundschuld/

Mit Eigentümergrundschuld, wird eine Grundschuld bezeichnet, die für den Eigentümer des belasteten Grundstücks bestellt ist. D.h. im Unterschied zur Fremdgrundschuld, bei der ein Dritter das Recht hat, zur Befriedigung seiner Forderung in das Grundstück zu vollstrecken, steht hier dieses Recht dem Eigentümer des belasteten Grundstück zu. Er ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/eigentuemergrundschuld.php

die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubig...
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https://www.wissen.de//lexikon/eigentuemergrundschuld
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