(Eigenstreuwege) Die Streuung von Werbemitteln in Werbeträgern, über die einem Werbungtreibenden die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zusteht (z.B. über die eigene Werkzeitschrift, durch die eigenen Propagandisten, in den eigenen Niederlassungsbetrieben, durch Daueranschläge auf dem eigenen Betriebsgelände etc.).vgl. Fremdstreuung
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