
Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhab...
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https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/eigenkapitalparitaet.htm
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