
Ein Eigengeschäft ist ein Geschäft, bei dem der Handelnde das Geschäft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornimmt. Für die Abgrenzung zum Kommissionsgeschäft ist maßgeblich, zu welchem Zweck und mit welchem Willen die Vertragsparteien das Geschäft abgeschlossen haben. Auf die Bezeichnung des ...
Gefunden auf 
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eigengeschaeft.htm

Eigengeschäft, Eigenhandel, ein Handelsgeschäft in eigenem Namen für eigene Rechnung; Gegensatz: Kommissionsgeschäft.
Gefunden auf 
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Eigengeschäft ist ein Geschäft, bei dem der Handelnde das Geschäft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornimmt. Für die Abgrenzung zum Kommissionsgeschäft ist maßgeblich, zu welchem Zweck und mit welchem Willen die Vertragsparteien das Geschäft abgeschlossen haben. Auf die Bezeichnung des Geschäfts kommt es nicht an.
Gefunden auf 
https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Eigengeschaeft.html

Von Eigengeschäft spricht man, wenn ein Makler ein Geschäft mit sich selbst vermittelt. Für die Rechtsfolgen des Eigenschgeschäfts siehe unter Makler.
Gefunden auf 
https://www.lexexakt.de/glossar/eigengeschaeft.php
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.