
Als Eigenbetriebssatzung (auch kurz: Betriebssatzung) wird die Satzung des Eigenbetriebs einer Kommune bezeichnet. In der Eigenbetriebssatzung werden u.a. bestimmt: - Name des Eigenbetriebs - Gegenstand des Eigenbetriebs - Vertretung des Eigenbetriebs - Stammkapital des Eigenbetriebs
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