
Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen der Bundesländer. Das entsprechende Pendant bei Bundesländern ist der Lan...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbetrieb

Eigenbetrieb, öffentlich-rechtliches Unternehmen der Gemeinden ohne eigene Rechtspersönlichkeit; wird wie ein Privatunternehmen mit Gewinnabsicht geführt, jedoch mit größerer Selbstständigkeit als ein reiner Regiebetrieb. (öffentliche Unternehmen)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform. Er zählt zum Sondervermögen einer Kommune. Der Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist er aus der jeweiligen öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Mit Eigenbetrieb werden gemeindeeigene unselbständige Unternehmen bezeichnet. Eigenbetriebe sind Teil der Gemeinde, verfügen aber über einen eigenen Haushalt. Die Verfassung und Verwaltung der Eigenbetriebe sind in Hessen im hessischen Eigenbetriebsgesetz geregelt. Im Gegensatz dazu spricht man von Eigengesellschaften bei rechtlich selbständige...
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https://www.lexexakt.de/glossar/eigenbetrieb.php

ein organisatorisch verselbständigter, rechtlich unselbständiger Betrieb einer Gemeinde (besonders Verkehrs- und Versorgungsbetriebe).
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https://www.wissen.de//lexikon/eigenbetrieb
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