
ist im frühmittelalterlichen deutschen Recht ein Mensch, welcher schwört, dass der Eid eines Eidesleistenden rein und nicht mein falsch) sei. Häufig soll dabei ein Beschuldigter mit sechs oder 12 Eidhelfern sich durch Eid von einer Beschuldigung reinigen. Der E. ist vom Zeugen grundsätzlich zu trennen. In England wird der Eidhelfereid erst 1833...
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