Eichfrist Bedeutung

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Eichfrist

Eichfrist Logo #42209Für die E. bzw. Eichdauer gilt: - Stromzähler 16 Jahre - Gaszähler 8 Jahre - Wärmemengenzähler 5 Jahre - Kaltwasseruhr 6 Jahre - Warmwasseruhr 5 Jahre Nach Ablauf der Frist werden die Zähler nicht in jedem Fall neu geeicht oder ausgetauscht. Bei Strom - und Gaszählern bsw. wird eine repräsentative Stichprobe gezogen und überprüft. Ergibt ...
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