
Ein Ehrenbeamter ist in Deutschland eine Person, die zur ehrenamtlichen, also unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. == Rechtsgrundlagen == Grundsätzlich sind die für normale Beamte geltenden Vorschriften anzuwenden. Eine zwingende Pensionierung wegen Alters findet jedoch nicht statt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenbeamter
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