
Ehaft oder Ehehaft (von ahd., mhd. êhaft „gesetzlich“, „rechtmäßig“) ist ein teilweise schon im 18. Jahrhundert veralteter Rechtsbegriff, der sich am längsten in der Schweiz und in Bayern gehalten hat und sowohl adjektivisch als auch substantivisch gebraucht wurde bzw. selten noch gebraucht wird. Ehaften (ehafte Nöte) waren im engeren...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehaft

ist eine örtlich verbreitete Bezeichnung für Weistum.. Lit.: Kroeschell, DRG 2
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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