
der tatsächliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Bruttoverdienst; er enthält außer dem Tarifverdienst die übertariflichen Leistungen. Der Unterschied zwischen Effektivverdienst und Tarifverdienst wird als Lohnschere bezeichnet, deren Entwicklung die Lohndrift misst.
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