
Ein Edikt (von lat. edicere, verkündigen) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff Wichtige Beispiele: ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Edikt

ist allgemein die Bekanntmachung oder der Erlaß. In der römischen Rechtsgeschichte ist das Edikt des Gerichtsmagistrats (Prätors) die Bekanntmachung vor allem der Grundsätze, welche der Gerichtsmagistrat während der gesamten Dauer seiner Amtszeit beachten will (lat. edictum [N.] perpetuum, dauerhafte Bekanntmachung z. B. einer Prozessformel, e...
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Edịkt das, obrigkeitliche Bekanntmachung; im römischen Recht Verordnungen des Magistrats, besonders der Prätoren, über die Grundsätze der Rechtsanwendung in ihrer Amtszeit; später auch Erlasse der Kaiser. In der Neuzeit einzelne Anordnungen der französischen Könige, z. B. Edikt von Nantes (H...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

amtlicher Erlass (von Kaisern und...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42763

Obrigkeitliche Bekanntmachung. Z.B. in Rom die öffentlich bekanntgegebenen Verordnungen des römischen Magistrates oder das Restitutionsedikt Ferdinands II.
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https://www.lexexakt.de/glossar/edikt.php

Edikt (lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. Im römischen Recht sind in älterer Zeit die Edikte der Magistrate, namentlich die der Prätoren und Ädilen, in neuerer Zeit die Edikte der Kaiser von besonderer Wichtigkeit für die Ausbildung des Rechts gewesen. Die erstern Edikte, Edicta magistratuum, haben bedeute...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

obrigkeitliche Bekanntmachung, Anordnung.
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https://www.wissen.de//lexikon/edikt
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