Ebenbürtigkeitsrecht Bedeutung

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Ebenbürtigkeitsrecht

Ebenbürtigkeitsrecht Logo #42183Dieser Begriff, der mit wenigen Ausnahmen (s.u.) nur für den hohen Adel von Bedeutung war, hat zwei Bedeutungen. Subjektiv bedeutet er das den Mitgliedern der landesherrlichen Häuser kraft ihrer staatsrechtlichen Stellung zukommende und den Mitgliedern der standesherrlichen Häuser (Standesherren) zugestandene Recht, rechtlich in vollem Umfang .....
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