(Struktur) Die EU-Umweltpolitik basiert auf den Bestimmungen und Prinzipien des EG-Vertrages, insbesondere Artikel 2, 95 und 174, die nicht durch spätere Rechtsakte geändert werden können. Die Folge- oder sekundäre Gesetzgebung im Umweltbereich umfasst:Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar nach ihrer ...
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